Prozess
Wirecard: Braun will Veruntreuung von Millionen belegen
2. März 2023, 15:34 Uhr aktualisiert am 3. März 2023, 6:14 Uhr
Im Wirecard-Prozess will der als mutmaßlicher Milliardenbetrüger angeklagte Ex-Vorstandschef Markus Braun mit Hilfe von Kontoauszügen seine Unschuld beweisen.
Der österreichische Manager präsentierte dem Gericht heute eine detaillierte Auswertung von Überweisungen, denen zufolge der mitangeklagte Kronzeuge Oliver Bellenhaus Firmengelder in großem Stil abgezweigt haben soll. "Man hat sich ab 2013 massiv Gelder gegönnt", sagte Braun. Geflossen sei das Geld vor allem an "einige wenige Veruntreuungsgesellschaften".
Nach Aussage des ehedem in Dubai für Wirecard tätigen Bellenhaus war Braun aktiv an der Erfindung von Scheingeschäften in Milliardenhöhe beteiligt. Nach Darstellung Brauns hingegen gab es keine Scheingeschäfte, sondern nur Veruntreuung durch Bellenhaus und Komplizen.
Der Vorsitzende Richter Markus Födisch sagte eine Überprüfung zu, ließ jedoch Skepsis durchblicken. Er fragte Braun mehrfach, warum die Täter den Umweg über Scheinbuchungen hätten nehmen sollen, wenn sie auch mühelos Geld aus echten Geschäften hätten abzweigen können: "Warum soll sich das jemand antun, wenn es auch viel leichter geht?" Mit Brauns anschließenden Erklärungen war der Richter nicht zufrieden: "Verstehen Sie, was ich sage, oder verstehen Sie nicht einmal, was ich meine?"
Födisch konfrontierte Braun zudem mit Zeugenaussagen ehemaliger Mitarbeiter, derzufolge es große Lücken zwischen dem tatsächlichen Wirecard-Geschäft und den von Braun geforderten ehrgeizigen Umsatz- und Gewinnzielen des 2020 kollabierten Dax-Konzerns gab. Braun bestritt das. "An diese Aussage kann ich mich definitiv nicht erinnern", sagte der seit bald drei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Manager.
Braun, Bellenhaus und der ehemalige Wirecard-Chefbuchhalter sind wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Sie sollen seit 2015 die Wirecard-Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geprellt haben.