Meinung
Kommentar: Arbeitszeiterfassung
Rückwärtsgewandtes Urteil
14. Mai 2019, 19:03 Uhr aktualisiert am 14. Mai 2019, 19:25 Uhr
Von
Claus Schöner
Von Flexibilisierung in der Arbeitswelt ist immer wieder die Rede, die den neuen Realitäten der Digitalisierung Rechnung trägt, und von der Arbeitnehmer und Betriebe gleichermaßen profitieren. Wobei der Vorteil nicht selten stärker auf der Seite des Unternehmens liegt, als auf der der Beschäftigten.
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