Kleinliche Finanzämter
Bundesfinanzhof stellt klar: Unbelegte Semmel und Kaffee sind kein Frühstück
19. September 2019, 20:43 Uhr aktualisiert am 19. September 2019, 20:43 Uhr
Von
Ralf Müller
So manches Finanzamt ist dem Bundesfinanzhof (BFH), dem höchsten deutschen Gericht in Steuersachen, offenbar zu kleinlich. So sahen sich die BFH-Richter genötigt, festzuhalten, dass eine unbelegte Semmel und ein Kaffee kein Frühstück sind, das ein Arbeitnehmer zu versteuern hat.
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