Druck vom Datenschutz
Bahn ändert Regeln zum Kauf von Sparpreistickets
7. Dezember 2024, 4:00 Uhr
Nach Kritik an den Regeln zum Kauf von Sparpreistickets hat die Deutsche Bahn reagiert. Ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember müssen Bahnreisende nicht mehr eine E-Mail-Adresse oder Handynummer nennen, um diese vergünstigten Fahrscheine zu erhalten. Vielmehr können sie am Bahnschalter auch einen Ausdruck des Sparpreistickets ohne diese Angaben bekommen. "Wir begrüßen, dass der Datenschutzkonflikt auf konstruktive Weise gelöst werden konnte", teilte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel der dpa in Wiesbaden mit.
Hintergrund sei ein Aufsichtsverfahren, das er aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden nach Änderungen bei den Sparpreisen im Herbst 2023 angestoßen habe. "Kritisiert wurde, dass die günstigen Sparpreistickets der Deutschen Bahn selbst am Schalter nur noch unter Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Mobilfunknummer erhältlich waren", erklärte Roßnagel. Bahnreisende ohne Internetanschluss oder Smartphone seien vom Erwerb ausgeschlossen worden. Auch Verbraucher, die besonders auf Datenschutz achten, würden ausgegrenzt.
"Wir werden unseren Verkaufsprozess für Sparpreistickets im Reisezentrum und DB Agenturen zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember ändern", bestätigte eine Bahnsprecherin auf Anfrage. Ab dann werde es möglich sein, beim Ticketkauf auf die Angabe einer Mailadresse zu verzichten. "Wir haben uns hier das Kundenfeedback in den Verkaufsstellen genau angeschaut", erläuterte die Sprecherin. "Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mailadresse haben, möchten wir diesen weiterhin die Möglichkeit geben, Sparpreistickets zu buchen."
Die Bahn empfehle jedoch allen Reisenden, bei der Buchung eine E-Mail-Adresse anzugeben. Dies ermögliche eine bessere Information etwa bei Gleiswechseln oder Verspätungen.
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