Verdacht auf Körperverletzung

Gericht lässt Anklage gegen Bayern-Star Jérôme Boateng zu


Muss sich vor Gericht verantworten: Jerome Boateng.

Muss sich vor Gericht verantworten: Jerome Boateng.

Von Lukas Schauer / Onlineredaktion

Jérôme Boateng muss sich wegen einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht München hat die Anklage zugelassen.

München - Das Amtsgericht München hat entschieden: Die Anklage wegen Körperverletzung gegen Bayern-Star Jérôme Boateng zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin wird zugelassen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der AZ auf Nachfrage. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

Das Gericht ließ die Anklage wegen einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung zu. Für eine gefährliche Körperverletzung, wie von der Staatsanwaltschaft München I ursprünglich vorgeworfen, sah der Richter keine hinreichenden Anhaltspunkte. Zur Begründung führte der Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem an, dass die ehemalige Lebensgefährtin des Fußball-Weltmeisters damals beim Arzt nicht davon geredet habe, mit Gegenständen verletzt worden zu sein. Außerdem gebe es Widersprüche zwischen den Zeugen, auch Videoaufnahmen deuteten nicht auf die Verwendung von Gegenständen hin. Der Vorfall soll sich im Herbst des vergangenen Jahres ereignet haben.

Staatsanwaltschaft wirft Boateng gefährliche Körperverletzung vor

Laut "SZ" soll die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde eingelegt haben, weil sie überzeugt sei, dass es sich bei dem Vorfall um eine gefährliche Körperverletzung handelt. Nun muss das Landgericht München entscheiden, ob die Bewertung des Richters oder der Staatsanwaltschaft dem Verfahren zugrunde gelegt wird. Im Anschluss werden Termine für das Verfahren festgelegt.

Boatengs Anwaltskanzlei hatte bereits im September mitgeteilt, dass es sich um einen privaten Sachverhalt handele, "der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe." Zu den neuesten Entwicklungen gibt es bislang kein Statement der Kanzlei.

Für Jérôme Boateng gilt bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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