Stadtratsentscheidung

Gegen Wohnraummangel: Regensburg verlängert Zweckentfremdungssatzung

Der Kampf gegen den Leerstand von Wohnraum beziehungsweise dessen Umnutzung in Ferienwohnungen oder Büroflächen in Regensburg wird mit der Stadtratsentscheidung fortgesetzt.


Für die Umnutzung von Wohnraum etwa in eine Ferienwohnung gilt weiterhin die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg.

Für die Umnutzung von Wohnraum etwa in eine Ferienwohnung gilt weiterhin die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Regensburg.

Einstimmig hat sich der Planungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung für die Verlängerung der Zweckentfremdungssatzung ausgesprochen. Damit wird der Kampf gegen den Leerstand von Wohnraum beziehungsweise dessen Umnutzung in Ferienwohnungen oder Büroflächen zunächst bis 31. Dezember 2025 auf diese Weise fortgesetzt.

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