Urteil in Regensburg

Bettdecke auf Gesicht der Zimmernachbarin kein versuchter Mord

Eine psychisch kranke Frau hat ihrer Zimmernachbarin etwa eine Minute lang eine Bettdecke aufs Gesicht gehalten. Das Landgericht Regensburg urteilte nun, die Frau habe wohl keine Kontrolle über ihr Handeln gehabt.


Die Angeklagte ist vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Weil sie für sich und andere aber eine Gefahr darstellt, muss sie ihre Therapie in einer forensischen Anstalt fortsetzen, urteilte das Landgericht.

Die Angeklagte ist vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Weil sie für sich und andere aber eine Gefahr darstellt, muss sie ihre Therapie in einer forensischen Anstalt fortsetzen, urteilte das Landgericht.

Am Mittwoch hat die Strafkammer des Landgerichts Regensburg eine 31-jährige Frau von dem Vorwurf freigesprochen, sie habe im November 2022 ihre Zimmernachbarin in der geschlossenen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses mit einer Bettdecke ersticken wollen. Weil sie wegen ihrer Borderline-Störung aber dennoch eine Gefahr für sich und andere darstellt, mussdie Frau eine bereits begonnene Therapie fortsetzen.

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