Beschwerden abgelehnt

Baurecht für Sallerner Regenbrücke in Regensburg steht fest


So könnte die Sallerner Regenbrücke aussehen.

So könnte die Sallerner Regenbrücke aussehen.

Von Redaktion Regensburg

Gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke bestehen keine rechtlichen Hindernisse mehr. Das teilte die Regierung der Oberpfalz am Freitag mit. Ende Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht demnach die Beschwerden von zwei Klägern gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung der letzten Instanz herrscht ab sofort Baurecht für das Bauvorhaben Bundesstraße 15/16, Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels. Im Januar 2024 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz aus dem Jahr 2014 sowie dessen Ergänzungsbeschluss vom April 2022 abgewiesen und Revision nicht zugelassen.

Jetzt müsse schnellstens mit den abschließenden Planungen und dem Bau der Brücke und dem Anschluss an die Nordgaustraße samt Einhausung begonnen werden, forderte der Regensburger Bundestagsabgeordnete Peter Aumer (CSU) am Freitag. Das Bundesverkehrsministerium habe ihm im Frühjahr dieses Jahres bestätigt, dass das Projekt auch weiterhin zu den prioritären Maßnahmen in Bayern zähle. Da vom Staatlichen Bauamt Regensburg parallel zum Klageverfahren die Bauvorbereitung für die Brücke weiter vorangetrieben wurden, sei eine zügige Umsetzung möglich, so Aumer. Nun sei die Stadt Regensburg am Zug.