Regensburg
Wolbergs-Verteidiger poltert gegen Staatsanwaltschaft
22. März 2018, 14:36 Uhr aktualisiert am 22. März 2018, 14:36 Uhr
Ring frei für die nächste Runde zwischen Staatsanwaltschaft Regensburg und Rechtsanwalt Peter Witting, seines Zeichens Verteidiger des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs.
Während ein Sprecher des Landgerichts nun mitteilte, dass der Prozess gegen Joachim Wolbergs wohl nicht vor September beginnen werde, sind die Grabenkämpfe zwischen seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Witting, und der Staatsanwaltschaft längst eröffnet. Bei der von Witting am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung geht der Münchner Rechtsanwalt mit der Staatsanwaltschaft einmal mehr hart ins Gericht. "Ginge es um ein Fußballspiel, könnte der unbeteiligte Zuschauer geneigt sein, der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Pausenführung zu gratulieren, auch wenn dem 1:0 ein grobes Foul gegen die Verteidigung von Herrn Wolbergs vorausgegangen ist", so Witting in der Erklärung. Laut dem Verteidiger gehe es allerdings hier "nicht um ein Spiel, sondern um einen Strafprozess, der die Lebensentwürfe der Betroffenen zu zerstören droht."
Was Peter Witting damit konkret meint, verdeutlicht er daraufhin: "Die Verteidigung (...) hat zu diesem Fall vor gerade einmal 14 (!) Tagen 38 Ordner Ermittlungsunterlagen sowie eine Vielzahl von Audiodateien aus durchgeführter Telefonüberwachung zur Einsicht erhalten." Aus Sicht Wittings offenbar ein Unding. Daraus macht er keinen Hehl. Denn die Staatsanwaltschaft hatte dies laut Witting mit dem Hinweis verbunden, dass "noch einzelne Unterlagen fehlen würden und deshalb eine Frist zur Stellungnahme erst nach Gewährung einer vollständigen Akteneinsicht gesetzt werde".
Nun stellt der Verteidiger des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs die Frage in den Raum, "ob es richtig sein kann, einen Strafbefehl wegen Bestechung zu erlassen, bevor der angeblich Bestochene Gelegenheit dazu hatte, in Kenntnis sämtlicher Ermittlungsunterlagen dazu Stellung zu nehmen?"
Und Witting geht mit seiner Kritik noch weiter. Denn diese zielt nicht nur auf die Staatsanwaltschaft ab. "(..) Nein, auch ein Richter hat (in Regensburg) kein Problem, ein solches Urteil vor Erklärungen Wolbergs zu angeblicher Dienstpflichtverletzung zu unterschreiben". Witting abschließend: "Mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahrensführung lässt sich all dies allerdings nicht vereinbaren."