Landkreis Regensburg

Wolbergs: „Ich freue mich, wieder ein freier Mann zu sein“


Im Anschluss an die Pressekonferenz der Stadt Regensburg nahm der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in einer gesondert einberufenen Pressekonferenz zur Einschätzung des Landgerichts Stellung. (von links: Joachim Wolbergs, Peter Witting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht).

Im Anschluss an die Pressekonferenz der Stadt Regensburg nahm der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in einer gesondert einberufenen Pressekonferenz zur Einschätzung des Landgerichts Stellung. (von links: Joachim Wolbergs, Peter Witting, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht).

Von Redaktion idowa

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich wohl vor Gericht verantworten - der Vorwurf der Bestechlichkeit steht dabei allerdings nicht mehr im Raum, wie das Landgericht idowa gegenüber bestätigte. Mit der zentralen Anschuldigung fallen auch die Haftbefehle weg.

"Ich freue mich, wieder ein freier Mann zu sein", sagte Wolbergs bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. Außerdem freue er sich, seine Sicht der Dinge in einer Hauptverhandlung darlegen zu können. Er habe immer gesagt, er sei nicht bestechlich. Das Landgericht habe jetzt beschlossen, den Vorwurf der Bestechlichkeit nicht aufrecht zu erhalten. "Das bedeutet mir viel", sagte Wolbergs. "Das rehabilitiert mich vor den Menschen in der Stadt."

Wolbergs bedankte sich bei den Menschen, die in dem schwierigen Jahr nach der Haft zu ihm gehalten hätten. "Ob die Suspendierung aufgehoben werde, darüber müssen andere entscheiden", sagte Wolbergs. "Jeder weiß, dass ich meinen Job geliebt habe, ich kämpfe um die Rehabilitierung." Und natürlich wolle er in sein Amt zurückkehren. Für ihn sei es ein Tag der Erleichterung, weil es keinen Haftbefehl und keine Kontaktsperre mehr gebe. "Ich kann wieder mit den Leuten reden." Er kündigte an, gleich Kontakt zu Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer aufzunehmen.

Auf einer Pressekonferenz der Stadt Regensburg am Mittag hatte Gertrud Maltz-Schwarzfischer bereits eine Einschätzung abgegeben: "Der schwerwiegendste Vorwurf ist damit weggefallen", erklärte sie. "Man kann nun nicht mehr von einer Korruptionsaffäre sprechen. Das ist gut für Regensburg und für die Bürger der Stadt."

Vorteilsnahme statt Bestechlichkeit

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zwar zugelassen - allerdings mit entscheidenden Änderungen. Die Anklage lautet auf Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung und Verstoß gegen das Parteiengesetz. Der Vorwurf der Bestechlichkeit fällt demnach in der Einschätzung der Strafkammer weg. Neben Wolbergs soll nun gegen den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl die Hauptverhandlung eröffnet werden.

Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtete die Kammer als derzeit nicht haltbar, heißt es in der Erklärung des Landgerichts. Die möglichen Strafen für die Delikte, die jetzt noch im Raum stehen, würden deutlich niedrigere Strafrahmen aufweisen, weshalb die Aufrechterhaltung der Haftbefehle nicht verhältnismäßig sei. Sie wurden außer Kraft gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft kann diese Bewertung des Falls nun binnen einer Woche anfechten. Verstreicht diese Zeit, so zählt das als Zustimmung zur Bewertung des Gerichts, erklärte Thomas Polnik, der Sprecher des Landgerichts, auf Nachfrage von idowa.

Maßgeblich dafür, dass vom Vorwurf der Bestechlichkeit Abstand genommen wurde, seien neue Akten die im Verlauf der Haftentscheidungen noch hinzu gekommen sind. Auch die Anschuldigung wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen sah die Kammer nicht als zweifelsfrei erfüllt an.

Bleibt Suspendierung bestehen?

Wolbergs Anwalt Peter Witting sagte, das Landgericht habe sich umfassend mit allen Aspekten befasst und ein deutliches Zeichen gegeben. Es habe der Staatsanwaltschaft Einhalt geboten und den Vorwurf der Bestechlichkeit fallengelassen. Die weiter bestehende Anklage der Vorteilsannahme sei weit gefasst. Grundsätzlich sei es gewünscht, Parteispenden anzunehmen. Deshalb sei die Entscheidung des Landgerichts angemessen, diesen Vorwurf in einer mündlichen Verhandlung zu klären. Über die weitere Suspendierung werde die Landesanwaltschaft entscheiden. Die Verteidigung habe einen Antrag eingereicht, diese zu prüfen. Nach dem jetzigen Stand sei die Suspendierung deutlich anders zu beurteilen.

Bereits zuvor hatten sich die Verteidiger in einer Presseerklärung zuversichtlich gezeigt, dass ihr Mandant am Ende freigesprochen werde. Im gleichen Schreiben beklagte die Kanzlei angebliche Unschärfen im betreffenden Paragraph des Strafgesetzbuches. Die würden dafür sorgen, dass bei der Einwerbung von Parteispenden auf kommunaler Ebene strafbares und strafloses Verhalten schwer zu unterscheiden seien. "Gerade dieser von Herrn Wolbergs von Anfang an entschieden zurückgewiesene Vorwurf war allerdings Auslöser für eine traumatisierende Inhaftierung, wie auch die vorläufige Dienstenthebung als demokratisch gewählter Oberbürgermeister der Stadt Regensburg", schreibt die Anwaltskanzlei wörtlich.

Auch der CSU-Fraktionsvorsitzende, Dr. Josef Zimmermann, hat sich am Donnerstagnachmittag zu der Erklärung des Landgerichts in einer Stellungnahme geäußert. "Die CSU-Fraktion respektiert die Eröffnungsentscheidung des Landgerichts im Fall Joachim Wolbergs mit einer geänderten Anklage und der Aufhebung der Haftbefehle", teilte er mit. Die juristische Aufarbeitung sei bei dem Landgericht in den richtigen Händen. "Die Einschätzung der Regierung der Oberpfalz, die bei der Vergabe der Nibelungenkaserne deutliche Mängel festgestellt hat, bleibt dennoch weiter im Raum. Die Vergabe ist nicht korrekt abgelaufen und daher aus Sicht der CSU-Fraktion weiterhin fragwürdig", gibt Zimmermann abschließend zu Bedenken.

Lesen Sie dazu auch: Wolbergs muss vor Gericht - nicht wegen Bestechlichkeit aber wegen Vorteilsnahme.

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Pressekonferenz der Stadt Regensburg zu den neuerlichen Entwicklungen in der Causa Wolbergs (von links: Rechts- und Regionalreferent Dr. Wolfgang Schörnig, Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Personalreferent Karl Eckert).

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Die Pressekonferenz der Stadt Regensburg zur neuerlichen Entwicklung im Fall Wolbergs stieß auf großes Interesse seitens der Medien.