Oberste Regel: Bei angezündeter Kerze im Raum bleiben
Welche Versicherung wann zahlt - und wann nicht
12. Dezember 2018, 14:59 Uhr aktualisiert am 14. Dezember 2018, 7:47 Uhr
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Redaktion Regionales und mit Material der dpa
Kaum ein Adventskranz kommt ohne echte Kerzen aus. Doch Vorsicht: Unbeaufsichtigte brennende Kerzen können schnell einen Brand auslösen. In einem solchen Fall darf die Versicherung unter Umständen ihre Leistung kürzen, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
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