Inzidenz fünf Tage unter 100
Was ab Dienstag im Landkreis Straubing-Bogen gilt
23. Mai 2021, 10:30 Uhr aktualisiert am 25. Mai 2021, 12:13 Uhr
Am Pfingstsonntag hat der Landkreis Straubing-Bogen den fünften Tag in Folge den wichtigen Inzidenz-Schwellenwert von 100 unterschritten. Das bedeutet, dass ab Dienstag zahlreiche Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft treten. Eine Übersicht.
Laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Straubing-Bogen hat der Landkreis seit dem 19. Mai den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung gelten damit ab Dienstagnacht mehrere gelockerte Regelungen:
- Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren hier nicht berücksichtigt werden. Genesene und Geimpfte zählen gemäß den Vorgaben nicht zu den fünf Personen.
- Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. In der Gastronomie dürfen Speisen zur Mitnahme auch nach 22 Uhr verkauft werden.
- Sport: Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen sowie zusätzlich Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter freiem Himmel ist erlaubt. Fitnessstudios dürfen im Freien öffnen. Weitere Öffnungsschritte, beispielsweise kontaktfreier Sport im Inneren der Fitnessstudios und Kontaktsport im Freien, sind frühestens ab Mittwoch möglich - hierfür wird laut Pressemitteilung noch das Einverständnis des bayerischen Gesundheitsministeriums benötigt.
- Einzelhandel: Es ist für "Click and Meet" kein Test mehr nötig, Gleiches gilt beim Friseurbesuch oder bei der medizinischen Fußpflege. Sowohl Friseure als auch Fußpfleger müssen keine FFP2-Masken mehr tragen, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz genügt. Alle körpernahen Dienstleistungen dürfen wieder öffnen, beispielsweise auch Kosmetik- oder Nagelstudios. Die Zutrittssteuerung muss durch vorherige Terminvereinbarung erfolgen und die Kontaktdaten der Kunden sind zu erfassen.
- Schulbetrieb: In den Schulen gibt es in allen Arten und Klassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit ausreichendem Mindestabstand.
- Kindertageseinrichtungen: Kitas gehen in den eingeschränkten Regelbetrieb über, dürfen also unter Beachtung der Vorgaben, wie etwa feste Gruppen, wieder öffnen.
- Außerschulische Bildung: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenz zulässig. Gleiches gilt für die Musikschulen - bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist jedoch nur Einzelunterricht mit einem Mindestabstand von zwei Metern sowie einem Schutz- und Hygienekonzept erlaubt.
- Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung oder nach "Click & Meet" wieder öffnen. Die Besucherzahl richtet sich nach dem verfügbaren Raum, Kontaktdaten müssen erfasst werden und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Ein Eröffnungstermin für das Kreismuseum auf dem Bogenberg steht noch nicht fest und wird noch bekannt gegeben. Wo es vorgeschrieben ist, sind entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte zu erstellen. Eine Kontaktdatenerfassung kann auch mittels der "Luca-App" erfolgen.
Die Öffnung der Außengastronomie, der Start der Beherbergung und weitere Lockerungen sind laut Pressemitteilung frühestens ab Mittwoch möglich, da auch hier das Einvernehmen des Gesundheitsministeriums benötigt wird. Hierzu soll frühestens am Dienstag eine weitere Mitteilung erfolgen. Auch in diesem Schritt sind gemäß der von den Ministerien festgelegten Erleichterungen jedoch keine Öffnungen bei Freizeiteinrichtungen wie etwa Freizeitparks vorgesehen.