Regensburg

Versuchter Mord - Sicherungsverfahren gegen Asylbewerber


Von Redaktion idowa

Ein 20-jähriger Asylbewerber muss sich am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes an einem 23-Jährigen in einer Asylunterkunft verantworten. Mit dem Sicherungsverfahren will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass der Mann dauerhaft in einer medizinischen Einrichtung untergebracht wird.

Dem Mann aus dem Irak wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr einen 23-Jährigen in einer Asylbewerberunterkunft mit einem Cutter-Messer angegriffen zu haben. Er soll nicht einmal, sondern zweimal auf das Opfer eingestochen haben, nachdem er beim ersten Angriff den Knochen des Schädels seines Opfers traf. Den zweiten Angriff konnte der Mann abwehren. Schließlich konnten Sicherheitskräfte den Angreifer fixieren. Die Staatsanwaltschaft will unter Verweis auf eine psychische Erkrankung des Mannes und in Anbetracht seiner Tat erreichen, dass er dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Für das Verfahren sind drei Verhandlungstage angesetzt, somit könnte in zwei Wochen ein Urteil fallen.

Das sogenannte Sicherungsverfahren ist eine besondere Verfahrensform. Voraussetzung dafür ist, dass ein reguläres Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder dauernder Verhandlungsunfähigkeit nicht möglich ist, der Täter aber gefährlich ist.