Umfrage
Verstoßen Klingelschilder gegen den Datenschutz?
19. Oktober 2018, 17:30 Uhr aktualisiert am 5. April 2023, 22:48 Uhr
Verstoßen Namen auf dem Klingelschild plötzlich gegen die Datenschutzgrundverordnung? Diese Frage hat in den vergangenen Tagen viele Vermieter in Österreich und Deutschland beschäftigt. Die Privatsphäre der Mieter kann möglicherweise nur gewährleistet werden, wenn der jeweilige Name nicht mit einer Adresse in Verbindung gebracht werden kann.
Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt. Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt der "Bild-Zeitung" zufolge aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die Zeitung Verbands-Präsident Kai Warnecke.
Müssen die Schilder jetzt entfernt werden? Wenn ja, was soll anstelle der üblichen Klingelschilder angebracht werden? idowa hat auf dem Straubinger Stadtplatz nachgefragt. In unserer Umfrage sehen Sie, was die Befragten von der jüngsten Entwicklung rund um den Datenschutz halten.