Landkreis Regensburg

Tatort Theresienplatz: Vor der Polizei mit Hitlergruß salutiert


Symbolbild: dpa

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Von ber

Der Hitlergruß gegenüber zwei uniformierten Polizisten und das direkt vor der Inspektion am Theresienplatz kommt einem 19-Jährigen teuer zu stehen.

Wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte das Amtsgericht den jungen Mann zu einer Geldbuße von 500 Euro.

Es war ein Samstag im Oktober vergangenen Jahres, kurz nach Mitternacht, die Stadt voller Nachtschwärmer, als vor der Tür der Polizeidienststelle ein Auto hielt, besetzt mit zwei jungen Leuten. Einem Streifenbeamten, der gerade mit seinem Kollegen aus seinem Dienstwagen stieg, kam der Wagen und das Verhalten der Insassen auffällig vor.

Als er sie kontrollierte, staunte er nicht schlecht, denn einer der beiden jungen Männer zeigte zweimal den Polizisten den Hitlergruß. Beim Verhör auf der Wache bekannte sich der Beschuldigte offen zu rechtsradikalem Gedankengut. "Ich war völlig perplex", sagte der Polizist als Zeuge vor Gericht, "direkt vor der Dienststelle, gegenüber zwei uniformierten Beamten im Dienstwagen - so etwas habe ich noch nie erlebt". Vor Gericht beteuerte der 19-jährige Stefan M. (Name geändert) allerdings mehrfach, er habe sich mittlerweile von rechtsradikalen Ideen distanziert.

Die Jugendgerichtshelferin berichtete, er habe sämtliche rechtsradikale Materialien vernichtet und sich von einer einschlägigen Organisation im Raum Deggendorf distanziert. Ebenso habe er seine frühere Ausländerfeindlichkeit als unsinnig erkannt, da er mit türkischen und rumänischen Kollegen gut zusammenarbeite. Während der Tat sei er zudem alkoholisiert gewesen. "Seine Sturm- und Drang-Zeit scheint beendet", sagte sie. Auch gegenüber dem Polizeibeamten habe er sich vor dem Gerichtssaal entschuldigt, berichtete der Ordnungshüter.

Das Gericht sah Stefan M.s Gesinnungswandel als glaubhaft an und wertete ihn strafmildernd. Die Richterin urteilte wegen noch bestehender Reifeverzögerungen nach Jugendstrafrecht. Die positive Entwicklung honorierte sie mit niedrigen Ratenzahlungen der Geldbuße. Der bereits vorbestrafte junge Mann muss aus einem anderen Verfahren bereits Zahlungen an die Justizkasse leisten.