Allgemeinverfügung in Straubing
Stadt untersagt Menschenansammlungen an Silvester
16. Dezember 2021, 18:52 Uhr aktualisiert am 11. April 2023, 12:47 Uhr
Die Stadt Straubing hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung zu Silvester erlassen. Zum Jahreswechsel sind damit keine Feuerwerke oder Menschenansammlungen in der Innenstadt erlaubt.
Mit der Anordnung richtet sich die Stadt nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese besagt, dass sich zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und 1. Januar, 9 Uhr, nicht mehr als zehn Personen auf öffentlichen, publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld treffen dürfen.
Für die Stadt Straubing gilt das an folgenden Orten: Am Platzl, Aprilgasse, Bahnhofplatz (Vorplatz), Bahnhofstraße, Bernauergasse, Flurlgasse, Fraunhoferstraße, Jakobsgasse, Koppgasse, Ludwigsplatz, Oberer-Thor-Platz, Ottogasse, Rosengasse, Schmidlgasse, Steinergasse, Steiner-Thor-Platz, Stetthaimerplatz, Theresienplatz und Viktualienmarkt.
Zudem weist die Stadt noch einmal auf das Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt zu Silvester hin. Dieses Verbot soll verhindern, dass es dort zu einem Brand kommt. Im Jahr 2016 hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen.