Worauf ab 2024 zu achten ist

Schierlinger Klimaschutzmanager erläutert Gebäudeenergiegesetz


Neue Heizungen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Biomasse wie Holzpellets gelten dabei als erneuerbare Energie.

Neue Heizungen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Biomasse wie Holzpellets gelten dabei als erneuerbare Energie.

Von Redaktion Laber

Seit dem 1. November 2020 gibt es in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Geändert wurde es zum 1. Januar 2023 schon einmal. Der Bundestag hat nun am 8. September 2023 ein überarbeitetes GEG verabschiedet, welches zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Nachdem es nicht immer so verständlich erklärt wurde, dass Missverständnisse vermieden worden wären, möchte der Schierlinger Klimaschutzmanager Franz Hien die Neuregelungen deutlich machen und hinweisen, worauf ab 2024 zu achten ist.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat