Landkreis Regensburg

Polizeibeamter muss weiter zittern


Symbolbild: dpa

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Von alf

Nachdem ein 37-jähriger Polizeihauptmeister im Februar vorletzten Jahres einem in der Arrestzelle sitzenden 22-jährigen TuS-Koblenz-Fan einen kräftigen Schub Pfefferspray verpasst hatte, verurteilte ihn vor Jahresfrist das Amtsgericht Regensburg wegen Körperverletzung im Amt zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 2 000 Euro. Auf seine Berufung hin wurde das Urteil am Montag zwar abgemildert, brachte aber nicht den erhofften Erfolg.

Der 22-jährige Student war nach dem Spiel Jahn Regensburg - TuS Koblenz wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und anderen Delikten in Gewahrsam genommen worden. Auch in der Arrestzelle gab er keine Ruhe, sondern klingelte ständig nach den Beamten. So auch gegen 19.30 Uhr, als er nach einem Glas Wasser verlangte, obwohl ihm kurz vorher eines gebracht worden war.

Opfer des Angriffs hilflos alleingelassen

Der Angeklagte ging daraufhin zu der Zelle, seine Pfefferspraydose einsatzbereit in der Hand. Nach einem kurzen Wortwechsel versetzte er dem Delinquenten einen Schub des Reizgases und ließ ihn im Haftraum zurück. Erst seine Kollegen nahmen sich nach Schichtwechsel seiner an. Der an Asthma leidende Student hatte Augen- und Hautreizungen, die jedoch folgenlos blieben. Vor dem Amtsgericht verteidigte sich der seit 20 Jahren diensttuende Polizeibeamte zunächst damit, dass er der Meinung war, der Student wolle ihn anspucken. Erst nach und nach legte er ein Geständnis ab.

Ansonsten tadellose Laufbahn hingelegt

Auch wenn dies der erste Ausrutscher in seiner sonst tadellosen Laufbahn war, sah die Amtsrichterin keinen Anlass, ihn mit einer Geldstrafe davon kommen zu lassen. Die Disziplinarstelle des Polizeipräsidiums in München reagierte prompt. Bereits einen Monat nach dem Urteil wurde der Beamte suspendiert und seine Bezüge um fünf Prozent gekürzt. Zudem strebt sie an, den Mann aus dem Polizeidienst zu entfernen. Das Ziel des Berufungsverfahrens war - dies machte sein Verteidiger Michael Haizmann deutlich - die Strafe so weit abzumildern, dass sein Mandant weiter bei der Polizei seinen Dienst verrichten kann.

Die Zeit bis zu seiner Berufungsverhandlung nutzte der Angeklagte, um sich mit dem Geschädigten auf eine Schmerzensgeldzahlung von 2 500 Euro und Übernahme von dessen Anwaltskosten von rund 500 Euro zu einigen. Durch diese Zahlung konnte der Strafausspruch bereits gemildert werden.

Unter Hinweis darauf, dass man seinen Mandanten nicht mit dem schlägernden Polizeibeamten aus Rosenheim vergleichen könne, hielt der Verteidiger eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro für angemessen. Oberstaatsanwältin Ulrike Klein forderte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten unter Aufrechterhaltung der Geldauflage.

Mit dem einleitenden Satz "So geht es eben nicht" begründete der Vorsitzende Dr. Walter Böckh das auf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten lautende Urteil. Zwar sei der Angeklagte kein prügelnder Polizeibeamter, sondern ein Augenblickversager, der überreagierte. Dennoch kreidete er ihm sein Verhalten massiv an. Die Tat wiege so schwer, dass keine Geldstrafe in Frage komme. Die Geldauflage von 2 000 Euro hielten die Richter aufrecht.

Damit muss der Angeklagte weiterhin bangen, doch noch aus dem Dienst entfernt zu werden.