Regensburg
Maskenpflicht an Grundschulen verlängert
28. Oktober 2020, 14:20 Uhr aktualisiert am 28. Oktober 2020, 16:57 Uhr
Da der Inzidenzwert der Stadt Regensburg laut Robert-Koch-Institut seit 22. Oktober 2020 den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat, gilt seit 23. Oktober 2020 der Drei-Stufen-Plan des Bayerischen Kultusministeriums für die Schulen in ganz Bayern. Das beinhaltet auch eine Maskenpflicht an Grundschulen.
Nach Absprache zwischen dem Gesundheitsamt Regensburg, dem Staatlichen Schulamt Regensburg als koordinierende Schulaufsichtsbehörde für alle Schularten und der Stadt Regensburg wurden bis einschließlich 30. Oktober 2020 für Grundschulen und weiterführende Schulen folgende Regelungen getroffen:
Das Gesundheitsamt und das Staatliche Schulamt halten es für vertretbar, dass die Stufe 3 des Rahmenhygieneplans des Kultusministeriums, die die Teilung der Klassen, den Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter im Unterrichtsraum beinhaltet, in den Schulen derzeit noch nicht zur Anwendung kommen muss. Es gelten daher ab 27. Oktober bis vorerst 30. Oktober 2020 die Regelungen nach Stufe 2 des Rahmenhygieneplans mit dem Zusatz, dass die Maskenpflicht auch an Grundschulen verpflichtend ist.
Das Tragen einer Maske muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung nicht möglich oder unzumutbar ist. Ein ärztliches Attest hat hierbei die höchste Aussagekraft und muss die Gründe nachvollziehbar darstellen.
Für den Bereich der Schulen, und damit insbesondere auch für die Grundschulen, wurden vom Staatlichen Gesundheitsamt weitere Empfehlungen für die Umsetzung der Maskenpflicht ausgesprochen:
- Am Platz kann die Maske im Unterricht oder in der Pause auf dem Schulgelände für eine Trink- beziehungsweise auch für eine kurze Essenspause abgelegt werden.
- Ferner kann die Maske im Unterricht während des Lüftens abgenommen werden.
- Es wird empfohlen, wenn es das Wetter zulässt, den Sportunterricht im Freien stattfinden zu lassen. Soweit bei kontaktfreien Sportarten der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann, kann dort auf die Verpflichtung zum Tragen einer Maske verzichtet werden.
- Für den Bereich des Schulhofes kann auf die das Tragen der Maske ebenfalls verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehaltenwerden kann.
"Diese Maßnahme ist jetzt einfach notwendig, um den Präsenzunterricht in den Schulen, und vor allem auch in den Grundschulen, weiterhin zu gewährleisten", so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. "Die Regelungen, die diesen Unterricht unter verschärften Auflagen betreffen, gelten vorerst bis zum 30. Oktober 2020. Zum Abschluss der Herbstferien werden wir die Situation natürlich wieder neu bewerten. Ich danke allen Eltern und betroffenen Schülerinnen und Schüler fürs Mitmachen, denn mit den Masken können wir den Präsenzunterricht hoffentlich so lange wie möglich für alle sicherstellen und das Risiko vor einer Ansteckung minimieren."