Keine Gratistests mehr
Landkreis Regensburg testet nur noch Berechtigte
11. Oktober 2021, 15:45 Uhr aktualisiert am 11. Oktober 2021, 15:45 Uhr
Seit Montag, 11. Oktober, gibt es auch für die lokalen Testzentren in Bayern deutliche Veränderungen, da die kostenlosen Bürgertestungen nun grundsätzlich eingestellt sind.
Dieser Beschluss hat auch weitreichende Auswirkungen auf das Testangebot in den lokalen Testzentren in Bayern und damit auch auf das Angebot im Testzentrum des Landkreises. Denn auch die kostenlosen PCR-Tests wurden nun abgeschafft, aber es gibt Ausnahmen. Ein entsprechendes kostenpflichtiges PCR-Test-Angebot kann gemäß der Richtlinien des Freistaates im kommunalen Testzentrum nicht angeboten werden.
Das Landkreis-Testzentrum am Landratsamt steht seit Montag, 11. Oktober, nur für folgende Personengruppen zur Verfügung:
Kontaktpersonen: Wenn sie über eine Bescheinigung ihres Arztes verfügen, die sie als Kontaktperson qualifiziert oder, wenn sie über eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes verfügen, die sie als Kontaktperson qualifiziert oder, wenn sie durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes eine Warnung mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko" erhalten haben.
Personen in vulnerablen Einrichtungen: Testangebote stehen zur Verfügung nach Auftreten von Infektionen in vulnerablen Einrichtungen und Unternehmen. Dazu gehören Personengruppen, die in diesen Einrichtungen behandelt, gepflegt oder betreut wurden beziehungsweise werden. Ebenfalls dazugezählt wird das Personal der Einrichtung oder Personen, die in der Einrichtung zu Besuch waren. Nähere Informationen welche Einrichtung und Unternehmen konkret einen Anspruch begründen können stehen auf der Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Bereich Corona-Virus im Landkreis - PCR-Corona-Testzentrum bereit.
Personen mit Bezug zu vulnerablen Einrichtungen: Dabei handelt es sich um vorsorgliche Testmöglichkeiten, um das Coronavirus einzudämmen. Dazu gehören Personen, die vor der Aufnahme in eine solche Einrichtung stehen beziehungsweise Personen, die in bestimmten Einrichtungen behandelt werden oder dort einen Besuch planen. Eine Liste der Einrichtungen ist auf der Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Bereich Corona-Virus im Landkreis - PCR-Corona-Testzentrum) zu entnehmen.
Für positiv Diagnostizierte: Ein Anspruch besteht auch nach einem positiven Antigen-Test (auch bei Tests zur Eigenanwendung) oder einem positiven Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus. Hinweis: Schriftliche oder digitale Nachweise darüber sind mitzuführen, um den Anspruch zu begründen. Einen Testtermin kann man hier unter www.landkreis-regensburg.de vereinbaren. Dazu einfach auf den Button "Online-Buchungssystem Testzentrum Landkreis Regensburg" klicken.
Öffnungszeiten und weitere Infos
Weitere Informationen zu den neuen Richtlinien und wer von der Kostenpflicht befreit ist, sind auf der Homepage des Landkreises einsehbar. Die Öffnungszeiten des Testzentrums sind bis einschließlich Ende Oktober: von Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 12 bis 18 Uhr.