Komplizierte Erschließung von Frengkofen-Ost

Lärmschutz verursacht erhebliche Mehrkosten

Wasserrechtsbescheid für die Kläranlage muss beantragt werden


Das neue Baugebiet Frengkofen Ost wird vom Landratsamt nur genehmigt, wenn entsprechende Lärmschutzmaßnahmen errichtet werden.

Das neue Baugebiet Frengkofen Ost wird vom Landratsamt nur genehmigt, wenn entsprechende Lärmschutzmaßnahmen errichtet werden.

Von Redaktion Wörth

Die Ausweisung von Baugebieten ist für die Kommunen aufwendig. Die Gemeinderäte beschäftigen sich momentan intensiv mit dem geplanten Baugebiet Frengkofen-Ost, wobei nun aufgrund der Lärmschutzmaßnahmen erhöhte Kosten auf die Gemeinde Bach und somit auf die zukünftigen Häuslebauer zukommen.

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