Impfzentrum Straubing
Kinderimpfungen in der Messehalle
14. Dezember 2021, 16:30 Uhr aktualisiert am 13. Dezember 2021, 16:04 Uhr
In der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen werden aktuell die Möglichkeiten für die Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren vorbereitet. Am kommenden Samstag soll die erste Impfaktion für Kinder unter elf Jahren in der Messehalle Am Hagen stattfinden.
Unverändert sind die niedergelassenen Ärzte vorrangig für ein Impfangebot zuständig. Eltern, die ihre Kinder impfen lassen wollen, sollten sich deshalb zunächst an ihren Kinderarzt wenden. Das teilt die Stadt am Montag mit. Auch die kommunalen Impfangebote sollen um die Möglichkeit für Kinderimpfungen erweitert werden. Der notwendige niedriger dosierte Impfstoff von Biontech/Pfizer wird im Lauf dieser Woche erwartet.
Die erste spezielle Impfaktion für Kinder von fünf bis elf Jahren ist für Samstag, 18. Dezember, in der Impfstation in der Messehalle Am Hagen geplant. Von 9.30 bis 18 Uhr können Eltern ihre Kinder ab fünf Jahren dort impfen lassen. Zudem ist vorgesehen, ab der kommenden Woche im Rahmen des üblichen Betriebs der Impfstation auch regelmäßig Kinderimpfungen anzubieten.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt derzeit eine Impfung im Alter von fünf bis elf Jahren für Kinder mit Vorerkrankung sowie für Kinder, in deren Umfeld Risikopatienten leben, die sich selbst nicht durch Impfungen schützen können. Sofern der individuelle Wunsch besteht, ist aber auch für alle anderen Kinder grundsätzlich eine Impfung möglich.
Wer sein Kind beim Kinderarzt impfen lassen möchte, vereinbart hierzu einen Termin direkt über die jeweilige Praxis. Für eine Kinderimpfung in der kommunalen Impfstation in der Messehalle Am Hagen sollte das Kind zunächst auf dem Webportal https://impfzentren.bayern/ registriert werden. Anschließend kann über die Impfhotline 09421/944 68275 (erreichbar Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 16 Uhr) telefonisch ein Termin vereinbart werden. Aufgrund der zu erwartenden Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen.
Jedes Kind muss von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden, die sich mit gültigem Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen muss. Dazu braucht das Kind ein offizielles Dokument mit Namen und Geburtsdatum wie etwa den Schülerausweis oder die Geburtsurkunde sowie - falls vorhanden - einen Impfpass und medizinische Unterlagen.