Nach Urteil gegen AfD-Abgeordneten
Herrmann: Waffen haben in Händen von Straftätern nichts verloren
25. Mai 2022, 15:19 Uhr aktualisiert am 25. Mai 2022, 15:19 Uhr
Auf Zustimmung ist bei Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg gestoßen, nach dem der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler seine Waffenbesitzkarte nicht zurückbekommt.
"Waffen haben in den Händen von Straftätern nichts verloren", sagte der Minister am Mittwoch in München. Das Gerichtsurteil bestätige das konsequente Vorgehen bayerischer Behörden gegen Personen, die für den Waffenbesitz ungeeignet sind.
Stadler war am Dienstag mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gescheitert, mit der er seine Waffenbesitzkarte zurückbekommen wollte. Diese hatten Behörden eingezogen, nachdem Stadler 2020 einen Strafbefehl des Amtsgerichtes München über 60 Tagessätze akzeptiert hatte. Hintergrund war eine Fotomontage Stadlers aus dem Jahr 2019, mit der er Landtagspräsidentin Ilse Aigner laut Gerichtsurteil verleumdete.
Waffenrecht zieht klare Grenzen
Minister Herrmann sagte: "Auch Abgeordnete der AfD müssen sich an Gesetze halten. Übergriffige Provokationen, die die Grenze der Strafgesetze überschreiten, haben nichts mehr mit politischem Diskurs zu tun. In den Händen von Menschen, die unsere Rechtsordnung missachten, haben Waffen nichts zu suchen." Das Waffenrecht ziehe klare Grenzen, die von den Behörden konsequent umgesetzt würden. Damit werde ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller geleistet.
Die Regensburger Richter hatten einem Sprecher zufolge darauf verwiesen, dass laut Gesetzgebung einer Person, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden ist, in der Regel die waffenrechtlich erforderliche Zuverlässigkeit fehle. Dabei sei kein Bezug der Straftat zum Waffenrecht erforderlich.