Prozess gegen Rieger
Geldstrafe für Erpressung gefordert
11. November 2021, 11:02 Uhr aktualisiert am 11. November 2021, 14:11 Uhr
Im Prozess um Wahlkampfspenden gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefordert.
Der Vertreter der Anklagebehörde plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg auf eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 400 Euro. Das Urteil sollte noch am selben Tag gesprochen werden.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft warb Rieger 2013 bei einem Bauunternehmer um Spenden. Als der Unternehmer 1000 bis 2000 Euro anbot, soll Rieger 50.000 Euro gefordert und geäußert haben: "Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet." Der Geschäftsmann habe sich dadurch bedroht gefühlt und sich zur Spende bereiterklärt.
Zu Lasten Riegers wertete der Ankläger unter anderem, dass dieser seine Position als Abgeordneter ausgenutzt habe. Als solcher habe Rieger aber eine Vorbildfunktion. Durch die Tat sei das Vertrauen in Rieger persönlich, aber auch in den Bayerischen Landtag erschüttert worden. Das Vertrauen sei jedoch nicht verloren, es ließe sich wiederherstellen - und zwar durch eine Strafe.
Dass Rieger die Tat weitgehend einräumte, nicht vorbestraft ist und die Tat lange zurückliegt, wertete die Staatsanwaltschaft positiv.