Landkreis Regensburg
Felix, Scholz und Jalapeños droht Steuerstrafverfahren
8. März 2019, 9:50 Uhr aktualisiert am 8. März 2019, 9:50 Uhr
Wie am Montag bekannt wurde, haben die jeweiligen GmbH der Regensburger Szene-Lokale Felix, Jalapeños und Scholz Insolvenz angemeldet. Nun überschattet ein weiteres Verfahren die Gastro-Betriebe in der Altstadt. Demnach steht ein Steuerstrafverfahren gegen die Betreiber der Lokale im Raum, wie das Landgericht Regensburg auf Anfrage von idowa bestätigte.
Das Frühstückscafé Felix in der Fröhlichen-Türken-Straße, das Café Scholz am Dachauplatz und das Jalapeños in der Schottenstraße sind pleite. Das ist am Montag bekannt geworden. Die beiden Betreiber der drei Gesellschaften stellten die Insolvenzanträge bereits am 22. Februar. Durch das Insolvenzverfahren als zuständiger Verwalter führt Dr. Rudolf Dobmeier von der Kanzlei Schott, Dobmeier, Kießlich. Einem Vertreter der Kanzlei zufolge sei für die betroffenen Mitarbeiter der GmbHs gesorgt. Die rund 70 Beschäftigten pro Unternehmen sollen demnach Insolvenzgeld erhalten.
Die Geschäftsführer der Betriebe werden bei der Vorbereitung der Insolvenzverfahren von der Regensburger Kanzlei BLTS Rechtsanwälte beraten. Diese erklärte am Montag, dass das Anmelden der Insolvenzen aus Sicht der Geschäftsführer nicht mehr zu vermeiden war. In einer Pressemitteilung der Kanzlei heißt es, dass die Gesellschaften unter größeren Altlasten aus vergangenen Jahren litten. Vier Jahre stecke die Geschäftsführung mit den Lokalen schon in der Misere. "Die grundsätzlich ertragreichen Geschäfte in den einzelnen Betrieben konnten letzten Endes nicht mehr die volle Belastung decken", so die Kanzlei in ihrer Erklärung. Ziel der Insolvenzverfahren ist nun eine erfolgreiche Fortführung und Sanierung der Betriebe, damit auch die Arbeitsplätze weitestgehend erhalten bleiben können.
Hinzu kommt nun aber ein weiteres Verfahren, das gegen die Betreiber der Lokale im Raum steht. Holger Bluhm, Richter und Sprecher am Landgericht Regensburg, bestätigte auf Anfrage von idowa die bestehende Anklage zu dem Steuerstrafverfahren. Laut Bluhm lautet die Anklageschrift in diesem Zusammenhang auf Steuerhinterziehung in mehreren tatmehrheitlichen Fällen. Die Anklage dafür ging bereits am 17. Januar in der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht ein. Allerdings sei die Anklage bisher nicht zugelassen worden. Ein Termin für die Eröffnung des Hauptverfahrens stehe folglich auch noch nicht fest.
Laut Pressesprecher Thomas Polnik ist die Verzögerung auf das Wolbergs-Verfahren zurückzuführen. Das Verfahren um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister wird in der gleichen Kammer verhandelt und nehme viel Zeit in Anspruch. Von Seiten des Landgerichts kann aktuell noch keine Einschätzung abgegeben werden, welcher konkrete Strafrahmen bei einer Zulassung des Steuerstrafverfahrens zur Anwendung kommen würde.