Straubing-Bogen
Ein Kampfhund soll es sein ...?!
27. Juli 2012, 8:18 Uhr aktualisiert am 27. Juli 2012, 8:18 Uhr
Verächtliche Blicke, abwertendes Getuschel, ein dummer Kommentar. So mancher wechselt sogar die Straßenseite, wenn er einen Kampfhund sieht, und das, obwohl er niemandem zu nahe gekommen ist. Auf den Rasselisten für Kampfhunde in Bayern sind laut Gesetz all jene Hunderassen aufgeführt, "bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale (...) von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist." Dabei kommt es beim Verhalten eines sogenannten Listenhundes einzig und allein auf konsequente Erziehung und das soziale Umfeld an, wie auch Dr. Hermann Sturm, Abteilungsleiter des Veterinärwesens am Landratsamt Straubing-Bogen bestätigt.
Es scheint so, als ob sich manche Gemeinden Kampfhunde aufgrund eines erhöhten Steuersatzes vom Leib halten wollen. Erst vor Kurzem hat die Gemeinde Oberschneiding die Hundesteuer erhöht und dabei auch einen Hundesteuersatz von 420 Euro für Kampfhunde festgesetzt. Diese Verordnung kam doch für so manchen Hundebesitzer recht unerwartet. "Es ist nichts vorgefallen und wir haben bisher keine Kampfhunde in der Gemeinde", stellt Edmund Wurm, Kämmerer der Gemeinde Oberschneiding, richtig. "Und das soll auch so bleiben, wir wollen auch in Zukunft keine solchen Hunde in unserer Gemeine haben." Auf die Frage nach dem warum gibt Wurm nur die Standardantwort: "Solche Hunde haben ein gesteigertes aggressives Potenzial."
Dass so eine Meinung aber oft nur durch den schlechten Ruf solcher Hunde zustande kommt, wird auch von Seiten der Polizei bestätigt. Till Hauptmann, Pressesprecher der Polizeiinspektion Straubing widerlegt das Klischee der "aggressiven Bestie": "Es ist ruhig um Kampfhunde geworden. In den vergangenen Jahren sind keine Unfälle oder großen Sachen vorgefallen", sagt Hauptmann. Aus seiner Erfahrung könne er sagen, dass auch Kampfhunde nicht öfter beißen oder auffällig werden als andere Hunde. Als möglichen Grund für die kaum mehr vorkommenden Zwischenfälle nennt Hauptmann unter anderem die verschärften Vorschriften der Ordnungsämter, zum Beispiel den Wesenstest.
Ein erhöhter Steuersatz für Kampfhunde sei laut Wurm in Oberschneiding eingeführt worden, da auch andere Gemeinden im Landkreis diese Steuer bereits erhoben hätten. Allerdings erklärt ein Negativzeugnis diese für nichtig: "Wenn einem Hund ein negatives Zeugnis vom Gutachter ausgestellt wird, wird er nicht mehr als Kampfhund eingestuft und somit fällt dann auch nur die ganz normale Hundesteuer an", erklärt Wurm.
Jedoch gelte das nur für Listenhunde der Kategorie II, zu der unter anderem auch Rottweiler, Mastiff und Amerikanische Bulldogge zählen. Listenhunde der Kategorie I dürfen laut Dr. Sturm generell nicht in Bayern gehalten werden. Zu diesen Hunderassen zählen beispielsweise Pitbull und American Staffordshire Terrier.
Insgesamt gebe es im Landkreis 50 Kampfhunde, wie Alois Lermer, Regierungsdirektor am Landratsamt Straubing-Bogen, bestätigt. Dabei hätten von den insgesamt 37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen 35 eine Hundesteuersatzung. Davon hätten wiederum acht einen erhöhten Steuersatz für Kampfhunde (Haibach, Wiesenfelden, Salching, Hunderdorf, Neukirchen, Windberg, Aholfing, Rain). Wie hoch diese acht Gemeinden den Steuersatz ansetzen, bleibe jeder Gemeinde selber überlassen. "Da ist der Entscheidungsspielraum recht groß", erklärt Josef Rothammer, Sachgebietsleiter für kommunale Angelegenheiten am Landratsamt Straubing-Bogen.
Zunächst werde bei einem Wesenstest der Gehorsam geprüft, erklärt Dr. Sturm. "In einem zweiten Schritt wird dann genau darauf geachtet, wie der Hund auf bestimmte Situationen reagiert und sich dabei verhält." Dazu würden unter anderem Situationen zählen, in denen sich viele Leute an einem Ort aufhalten, spielende Kinder und lautes Babygeschrei. Gesteigerter Wert werde auch darauf gelegt, wie der Hund reagiert, wenn sich ihm ein Fremder nähert und ihn streicheln will. Ist das Gutachten dann vom Landratsamt eingehend kontrolliert worden, wird der Gemeinde das "OK" erteilt. "Aber auch wenn wir das Negativzeugnis bestätigen, bleibt es dennoch jeder Gemeinde vorbehalten, eine Anleinpflicht oder auch die Maulkorbpflicht zu verhängen", so Sturm.
In weiteren 25 Gemeinden des Landkreises, die nur eine generelle Hundesteuer haben, fällt dementsprechend auch kein Wesenstest an, bestätigt Rothammer. Einzig Laberweinting und Kirchroth haben gar keine Hundesteuer festgelegt.
Er selber habe durchweg positive Erfahrungen mit sogenannten Listenhunden gemacht. "Ich breche eine Lanze für diese Hunde, das muss man jetzt schon mal sagen. Die Meisten sind wirklich ganz Brave und Liebe." Auch Hunde, die nicht zu Kampfhunden zählen, könnten jederzeit beißen und ein ebenso aggressives Wesen an den Tag legen. Es hänge einzig und allein davon ab, wie gut Hunde sozialisiert werden. "Es ist alles eine Frage der Erziehung und des sozialen Umfelds. Den Hund trifft meistens keine Schuld. Zu 80 Prozent kann der Halter verantwortlich gemacht werden. Es sind oft die Menschen, die hinter Attacken stecken."
Von Kathrin Madl