Straubing-Bogen

Anonyme Anzeige gegen Josef Laumer - Landrat soll Neutralitätspflicht verletzt haben


Die anonyme Anzeige gegen Landrat Josef Laumer ist mittlerweile vom Tisch.

Die anonyme Anzeige gegen Landrat Josef Laumer ist mittlerweile vom Tisch.

Von stu

Muss im Landkreis Straubing-Bogen noch einmal gewählt werden? Ein anonymer Anzeigenerstatter hält dem Landrat vor, im Wahlkampf seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben - das sei Grund genug für eine Wahlwiederholung.

Die Anzeige, die dem Tagblatt in Kopie vorliegt, ist an die Staatsanwaltschaft Straubing gerichtet, allerdings an die alte Adresse in der Straubinger Kolbstraße. Die Staatsanwaltschaft residiert aber seit ein paar Jahren im Herzogschloss, Anschrift: Schlossplatz 2 a. Deshalb lag sie dem Chef der Staatsanwaltschaft, Klaus Fiedler, auch erst mit Verspätung vor. Laut Oberstaatsanwalt Fiedler handelt es sich hierbei um einen politischen Vorgang. Deshalb sei der Vorgang Mitte der Woche an das zuständige Referat für politische Angelegenheiten bei der Staatsanwaltschaft Regensburg weitergeleitet worden.

Dass die Anzeige anonym abgegeben wurde, begründet der Anzeigenerstatter damit, dass er im Landkreis zu bekannt sei und deshalb "in Teufels Küche käme". Begründet wird die Anzeige, dass Landrat Josef Laumer "Wahlwerbung in amtlicher Funktion zugunsten oder zulasten einzeln oder aller am Wahlkampf Beteiligten in mehreren CSU-Veranstaltungen vorgenommen" und damit seine Neutralitätspflicht verletzt habe. Laumer sei bei mehreren Wahlveranstaltungen zusammen mit den Kandidaten der CSU aufgetreten. Laumer habe nicht tagsüber den amtierenden Landrat geben und abends bei CSU-Wahlversammlungen auftreten können.

Landrat Josef Laumer zeigte sich in einer kurzen Stellungnahme "höchst überrascht". Er sei sich seiner Neutralitätspflicht im Wahlkampf sehr bewusst gewesen und habe strikt auf Neutralität geachtet.