Staatsregierung macht wenig Hoffnung auf Lockerungen nach dem 9. Februar
Am 20. März kein Fastenmarkt
2. Februar 2022, 16:03 Uhr aktualisiert am 2. Februar 2022, 16:03 Uhr
"Jahresmärkte sind untersagt", heißt es in Paragraf 10 Absatz 2 der seit 23. November 2021 geltenden 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die am 9. Februar 2022 ausläuft. Was ab dem 10. Februar gelten soll, weiß niemand. Zu wenig Planungssicherheit für einen Pfatterer Fastenmarkt.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden