Staatsregierung macht wenig Hoffnung auf Lockerungen nach dem 9. Februar

Am 20. März kein Fastenmarkt


Einen Fastenmarkt in Pfatter wie letztmals 2019 wird es auch 2022 wegen Corona nicht geben.

Einen Fastenmarkt in Pfatter wie letztmals 2019 wird es auch 2022 wegen Corona nicht geben.

"Jahresmärkte sind untersagt", heißt es in Paragraf 10 Absatz 2 der seit 23. November 2021 geltenden 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die am 9. Februar 2022 ausläuft. Was ab dem 10. Februar gelten soll, weiß niemand. Zu wenig Planungssicherheit für einen Pfatterer Fastenmarkt.

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