Inzidenz über 100
Ab Montag strengere Corona-Regeln in Regensburg
13. März 2021, 14:29 Uhr aktualisiert am 13. März 2021, 14:29 Uhr
Auch in der Stadt Regensburg liegt die 7-Tage-Inzidenz inzwischen bereits an drei aufeinander folgenden Tagen über 100. Ab Montag gelten deswegen wieder strengere Regeln in der Domstadt.
Wie die Stadt Regensburg am Samstag mitteilt, liegt die 7-Tage-Inzidenz inzwischen bei 117,6. Damit liegt der Wert bereits seit Donnerstag über 100. Folgende Regeln werden am Montag wieder eingeführt:
Kontaktbeschränkung
Nur noch zu maximal einer Person außerhalb des eigenen Haushalts dürfen die Regensburger Kontakt haben. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Ausgangssperre
Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. BayIfSMV vorliegt. Einzelhandel
Geschäfte bleiben zu
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. Click & Collect ist jedoch möglich.
Geöfnet bleiben der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Friseure, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel, sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte und der Großhandel.
Sport
Erlaubt ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Außerschulische Bildung und Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Kulturstätten
Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind nun auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie der Botanische Garten in Regensburg geschlossen
Aufhebung der 100-Inzidenz-Regelungen
Die strengeren Regeln werden wieder aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Auch dazu muss es wieder eine amtliche Bekanntgabe der Stadt geben.
Die aktuellen Regelungen zum Schulbetrieb und zur Kinderbetreuung finden Sie hier: Regensburger Schulen wechseln in Distanzunterricht
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt.