Gemeinderatswahl Patersdorf
Anhörungsfristen gelten
6. Mai 2020, 16:27 Uhr aktualisiert am 6. Mai 2020, 16:27 Uhr
Nachdem es bei der Auszählung der Gemeinderatswahl in Patersdorf zu einem offensichtlichen Auszählungsfehler gekommen war, wurde die Kommunalaufsicht des Landratsamtes aktiv. Die Mitarbeiterinnen haben nach einer ersten Prüfung eine komplette Neuauszählung vorgenommen. "Dabei wurden weitere Auszählungsfehler festgestellt", sagt Landrätin Rita Röhrl. Dies führte dazu, dass sich die Mehrheiten im Gemeinderat verändert haben, statt den Freien Wählern, wird die CSU mit einem vierten Sitz die größte Fraktion sein.
Wer den Sitz erhält, ist indes noch unklar. Nachdem mit Karolin Fuchs und Stephan Hacker zwei Kandidaten exakt die gleiche Stimmenzahl haben, muss der freie Sitz ausgelost werden. "Dies können wir aber erst machen, wenn das Endergebnis rechtssicher festgestellt ist", erklärt Röhrl.
Nun habe sich seit der Wahl auch die Betroffenheit geändert. Nachdem der Freie Wähler Richard Kauer sen. sein Mandat im Gemeinderat nicht antritt, rückt nicht nur Sabine Ebnet nach. "Mit Richard Kauer junior haben wir auch einen neuen Betroffenen", erklärt die Landrätin und "der hat nun als direkt Betroffener auch das Recht, mögliche Einwände einzureichen." Erst, wenn die entsprechenden Fristen für die Gemeinde abgelaufen sind, könne man auslosen.
Nachdem in den ersten 14 Tagen der neuen Amtsperiode eine konstituierende Sitzung des Gemeinderats stattfinden soll, habe man der Gemeinde erklärt, dass man die Sitzung auch mit den zunächst bestimmten Gemeinderäten abhalten kann. "Nach der Vereidigung kann man sich vertagen, es müssen keine Ausschüsse besetzt oder Bürgermeisterstellvertreter gewählt werden", so die Landrätin.
Im Landratsamt habe man seit der Wahlprüfung am 14. April auf Hochtouren an der Causa Patersdorf gearbeitet. "Eigentlich hat die Rechtsaufsicht vier Monate Zeit zur Wahlprüfung, wir haben, trotz K-Fall, so schnell wie möglich gehandelt, um die vor Ort gemachten Fehler zu korrigieren. Deshalb sind Vorwürfe an das Landratsamt in diesem Fall mehr als unangebracht", stellt die Landrätin abschließend fest.