Amtsgericht Straubing

Zwei Jahre auf Bewährung wegen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz


Ein 28-Jähriger wurde wegen unerlaubten Erwerbs, Besitz und Handeltreibens in nicht geringer Menge angeklagt.

Ein 28-Jähriger wurde wegen unerlaubten Erwerbs, Besitz und Handeltreibens in nicht geringer Menge angeklagt.

Innerhalb weniger Monate im Jahr 2019 soll der Angeklagte mehrmals gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Er ist angeklagt wegen unerlaubten Erwerbs, Besitz und Handeltreibens in nicht geringer Menge. Seine Abstinenz und die Tatsache, dass er die Taten einräumte, bewahrt den 28-Jährigen vor dem Gefängnis. Zwei Jahre auf Bewährung lautet das Urteil des Richters Achim Kinsky beim Schöffengericht.

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