Von Abschlägen und Anrechnungen
Witwenrente: Wenn zum Verlust des Lebenspartners die Existenzfrage kommt
8. Oktober 2020, 18:55 Uhr aktualisiert am 8. Oktober 2020, 18:55 Uhr
Wer verwitwet ist, bekommt 60 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Lebenspartners. Das glauben gar nicht so wenige. Es ist eine Mär, die sich hartnäckig gehalten hat. Denn wer beschäftigt sich schon gerne mit einem solchen Thema? Das schiebt man weit weg. Dass alles viel komplizierter ist und die 60 Prozent allenfalls Schnee von vorgestern, trifft wie ein Keulenschlag, sobald man betroffen ist. Dann kommt zum menschlichen Verlust bei nicht wenigen noch die finanzielle Existenzfrage dazu. Bei Frauen wesentlich öfter als bei Männern, die übrigens erst seit 1986 überhaupt Anspruch auf Witwerrente haben.
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