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Verbot des "Straubinger Tagblatts" - Presse von 1933 bis 1945

Nach 1933 hat die NSDAP die Pressefreiheit in ganz Deutschland systematisch untergraben. Auch das "Straubinger Tagblatt" wurde unterdrückt.


Verbot des "Tagblatts" für zwei Tage im Jahr 1935.

Verbot des "Tagblatts" für zwei Tage im Jahr 1935.

Von Redaktion Straubing Stadt

Nach der Machtergreifung am 30. Januar 1933 dauerte es einen knappen Monat, bis die ersten politisch unerwünschten Zeitungen verboten waren, wie die "Rote Fahne" der KPD und das Blatt "Vorwärts" der SPD. Grundlage für die Verbote waren die "Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933 und die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar, auch bekannt als "Reichtagsbrandverordnung", mit denen die Pressefreiheit und weitere Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Publikationen des linken politischen Spektrums wurden vollständig verboten.

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