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Verbot des "Straubinger Tagblatts" - Presse von 1933 bis 1945
7. Mai 2024, 15:38 Uhr
Nach der Machtergreifung am 30. Januar 1933 dauerte es einen knappen Monat, bis die ersten politisch unerwünschten Zeitungen verboten waren, wie die "Rote Fahne" der KPD und das Blatt "Vorwärts" der SPD. Grundlage für die Verbote waren die "Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933 und die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar, auch bekannt als "Reichtagsbrandverordnung", mit denen die Pressefreiheit und weitere Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Publikationen des linken politischen Spektrums wurden vollständig verboten.
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