Koedukation

Straubings Schulausschuss für Aufnahme von Mädchen an Sandtner-Realschule


Ab 2026 kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Das bereitet der Stadt einige Probleme, auch finanzieller Art.

Ab 2026 kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Das bereitet der Stadt einige Probleme, auch finanzieller Art.

Eigentlich war es nur noch eine Formsache: Der Schulausschuss empfahl bei seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag einstimmig dem Stadtrat, für die Jakob-Sandtner-Realschule einen Antrag auf Koedukation zu stellen. Möglich machte das die Entscheidung der Ursulinen-Schulstiftung: Sie hatte Mitte Mai bekannt gegeben, dass sie in Zukunft auch Buben in ihre Realschule aufnimmt, und damit den Weg für diesen Antrag freigemacht.

"Wir wollten einen gemeinsamen Weg", betonte erneut Bürgermeister Werner Schäfer, Vorsitzender des Schulausschusses, gleich zu Beginn der Sitzung. Er sei froh über die sachliche Diskussion und den Entschluss der Ursulinen. Stadtrat Andreas Fuchs zollte im Namen der CSU-Fraktion und des Arbeitskreises Schule dem Konvent und der Schulstiftung Respekt. Dem schloss sich auch Grünen-Stadtrat Jürgen Steinmetzer an, der zudem erwähnte, dass es seine Fraktion war, die vergangenes Jahr den entsprechenden Antrag für die Sandtner-Realschule gestellt hatte.

Marion Fischer, Leiterin der städtischen Schulverwaltung, verzichtete darauf, die zahlreichen Punkte, die die Jakob-Sandtner-Realschule (JSR) für die Koedukation ins Feld geführt hatte, erneut vorzutragen (wir berichteten bereits). Sie merkte aber noch einige Aspekte an, die für die Stadt als Sachaufwandsträger wichtig sind. Für die Aufnahme von Mädchen seien keine größeren baulichen Maßnahmen an der JSR notwendig und damit aktuell auch keine zusätzlichen Haushaltsmittel. Die Klassenzahlen seien zurückgegangen, die Klassenstärke gering. Aktuell besuchten 472 Jungen die Schule, sie ist für 600 Schüler ausgelegt.

Am Montag wird der Stadtrat entscheiden. Danach muss die Stadt einen Antrag stellen, der vom Kultusministerium genehmigt werden muss. In beiden Fällen wird Zustimmung erwartet, denn die Voraussetzung dafür ist erfüllt: nämlich die jetzt erzielte einvernehmliche Lösung vor Ort.

Ganztagsbetreuung: Räume, Kosten, Personal

Große Sorgen bereitet dem Schulausschuss der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern, der ab 2026 zunächst für die erste Klasse gilt, danach jedes Jahr für eine weitere. Rein rechnerisch seien aufgrund der gut ausgebauten Hortlandschaft in Straubing im Jahr 2026 für die Hälfte der Grundschüler Plätze vorhanden, aktuell sind es 855.

Im Endausbau 2029 werden aber mehr benötigt. Laut einer Elternbefragung des Jugendamtes, die eine 60-prozentige Betreuungsquote ergab, würden dann 1.134 Plätze benötigt. Laut Vorgaben der Regierung, die von einer 80-prozentigen Betreuungsquote ausgeht, wären es 1.473 Plätze.

Die Stadt will diese Quote 2030 erreichen. Dabei kommen einige Probleme auf sie zu: So muss an fünf Tagen jeweils an acht Stunden eine Betreuung gewährleistet sein - auch am Freitagnachmittag. Die Einrichtungen dürfen auch nur maximal 20 Tage geschlossen sein. Außerdem herrscht an einigen Schulen, an denen sie eingerichtet werden soll, akuter Raummangel. Und auch Kosten und Personalgewinnung bereiten Kopfzerbrechen. Die Situation an vier Grundschulen wurde bereits in Augenschein genommen (Ittling, Ulrich Schmidl, St. Peter, St. Josef), an einer wurden sogar Dachboden und Fahrradraum auf ihre Eignung überprüft. Schäfers Kommentar: "Das Ideal des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung trifft auch in Straubing auf die Realität." Das System sei auch nach Meinung des Städtetags unterfinanziert, zudem wisse man nicht, ob die Schülerzahlen durch Zuwanderung nicht noch weiter steigen.

Mittagsbetreuung: nach acht Jahren fehlt was

Und dann musste sich der Schulausschuss noch mit einem bürokratischen Vorgang beschäftigen: mit der Defizitübernahme bei der Mittagsbetreuung an den Straubinger Grundschulen St. Jakob, Ulrich Schmidl und St. Peter. Die wird seit 2006 von externen Trägern übernommen und finanziert sich aus staatlichen Zuschüssen und Elternbeiträgen. Was damit nicht abgedeckt ist, übernimmt die Stadt, 2023 waren das rund 65.000 Euro.

Nach acht Jahren hat die Regierung von Niederbayern nun festgestellt, dass die mit den freien Trägern geschlossenen Verträge genehmigungspflichtig sind und entsprechende Beschlüsse auch nicht vom Jugendhilfeausschuss, sondern vom Stadtrat getroffen werden müssten. Das müsse jetzt nachgeholt werden, hieß es.

Zusätzlich sei eine Begründung notwendig, ob dieser Defizitausgleich mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vereinbaren ist. Diese Begründung konnte Marion Fischer sofort liefern: Würde keine externen Träger beauftragt, müsste die Stadt mit höheren Personalkosten, einem höheren Aufwand bei der Personalplanung und weiterem Arbeitsaufwand im Personalamt rechnen.