Vor dem Regensburger Amtsgericht

Straubinger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen


Das Jugendschöffengericht sah den zweifelsfreien Nachweis für die Schuld des Angeklagten nicht als erbracht an.

Das Jugendschöffengericht sah den zweifelsfreien Nachweis für die Schuld des Angeklagten nicht als erbracht an.

Der Prozess gegen einen 21-jährigen Straubinger wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung eines Kindes endete vor dem Amtsgericht Regensburg mit einem Freispruch. Das Jugendschöffengericht sah den zweifelsfreien Nachweis für die Schuld von Hakim Z. (alle Namen geändert) nicht als erbracht an. Wie berichtet hatte die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vorgeworfen, im Frühjahr/Sommer vor zwei Jahren die damals erst zwölf-, später 13-jährige Viktoria W. bei vier Gelegenheiten gegen ihren erklärten Willen zum Sex gezwungen und die Handlungen teilweise auf Video festgehalten zu haben. Ort des Geschehens soll seine Wohnung in Straubing gewesen sein. Das Verfahren fand in Regensburg statt, weil Hakim Z. zum Zeitpunkt der Anklageerhebung sich kurzzeitig dort in Untersuchungshaft befand.

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