Fußgängerzone bleibt für Radler offen

"Rücksichtnahme wieder neu lernen"

Ordnungsausschuss entscheidet - Elektroroller nur für Anlieger


Die Fußgängerzone gehört den Fußgängern. Radfahrer dürfen sie auch weiterhin mit angepasster Geschwindigkeit befahren. Radel-Rowdies sollen durch verstärkte Kontrollen und Infokampagnen zur Einsicht gebracht werden.

Die Fußgängerzone gehört den Fußgängern. Radfahrer dürfen sie auch weiterhin mit angepasster Geschwindigkeit befahren. Radel-Rowdies sollen durch verstärkte Kontrollen und Infokampagnen zur Einsicht gebracht werden.

Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone bleibt weiterhin erlaubt. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Mitglieder des Ordnungsausschusses am Dienstagnachmittag für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Elektroroller, E-Scooter, Segways und ähnliche Fahrzeuge werden weiterhin als Kraftfahrzeuge eingestuft, die nur im Rahmen der Regelungen für den Anwohner- und Lieferverkehr zu den festgelegten Zeiten die Fußgängerzone befahren dürfen.

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