Fußgängerzone bleibt für Radler offen
"Rücksichtnahme wieder neu lernen"
23. Juli 2019, 19:33 Uhr aktualisiert am 23. Juli 2019, 19:54 Uhr
Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone bleibt weiterhin erlaubt. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Mitglieder des Ordnungsausschusses am Dienstagnachmittag für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Elektroroller, E-Scooter, Segways und ähnliche Fahrzeuge werden weiterhin als Kraftfahrzeuge eingestuft, die nur im Rahmen der Regelungen für den Anwohner- und Lieferverkehr zu den festgelegten Zeiten die Fußgängerzone befahren dürfen.
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