Folge des Pflegeberufegesetzes
Pflegebedürftige müssen Ausbildungsaufschlag zahlen
28. August 2020, 19:03 Uhr aktualisiert am 28. August 2020, 19:25 Uhr
Ein Straubinger, dessen pflegebedürftige Mutter in einem städtischen Altenheim lebt, hat sich an die Redaktion gewandt. Verärgert. Er hat einen Brief der Bürgerspitalstiftung an seine Mutter dabei. Dort ist die Rede davon, dass ab 1. September auf die Heimkosten monatlich 17,34 Euro aufgeschlagen werden. Ein Ausbildungszuschlag in Höhe von täglich 0,57 Euro. Begründet wird das mit den Vorgaben aus dem Pflegeberufegesetz.
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