Ausländeramt

Passbeschaffung für Flüchtlinge: Pflicht oder Schikane?


Viele subsidiär Schutzberechtigte fürchten sich davor, die Botschaft des Heimatlandes aufzusuchen und einen Identitätsnachweis zu beantragen.

Viele subsidiär Schutzberechtigte fürchten sich davor, die Botschaft des Heimatlandes aufzusuchen und einen Identitätsnachweis zu beantragen.

Das deutsche Aufenthaltsrecht sieht grundsätzlich für ausländische Staatsangehörige eine Passpflicht vor. Ist die Passbeschaffung jedoch unzumutbar, kann die Passpflicht auch durch einen Passersatz oder Ausweisersatz erfüllt werden. Doch wann ist die Grenze der Zumutbarkeit erreicht? Und wie weit reicht die Pflicht zur Mitwirkung? Zwei Beispiele aus Straubing zeigen, wie komplex die Thematik ist.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat