Bezirksschornsteinfegermeister informieren
Nicht alles darf im Kaminofen verbrannt werden
9. Januar 2022, 18:04 Uhr aktualisiert am 9. Januar 2022, 18:04 Uhr
Von
Redaktion Straubing Stadt
Wenn es draußen nasskalt und dunkel ist, sorgt der Kaminofen für behagliche Wärme. Wer allerdings zum Befeuern Abfälle nutzt, macht sich strafbar. Das teilt der ZAW-SR mit. Erlaubt sind - je nach Feuerstelle - nur Scheitholz, Holzbrikettes- oder -pellets sowie Kohle. Weder Altpapier noch Kartons oder Kunststoffe sind zulässiges Brennmaterial.
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