Straubinger Sozialausschuss
Neue Mietobergrenzen für Hilfe-Empfänger
13. Mai 2022, 18:27 Uhr aktualisiert am 13. Mai 2022, 18:27 Uhr
Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist die Suche nach einer für sie bezahlbaren Wohnung wie nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen. Allemal, weil die Miete vom Amt bei Hilfeempfängern nur in jeweils "angemessener" Höhe übernommen wird. Der Straubinger Sozialausschuss ist in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig dem Verwaltungsvorschlag gefolgt, sich dabei am neuen Mietspiegel 2022 zu orientieren und im individuellen Fall einen zehnprozentigen Toleranzspielraum einzuräumen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Mai.
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