Messerangriff

Nachbar in Straubing bedroht: Verteidiger fordert Haftentschädigung


Der Angeklagte will keine "Zwangstherapie". Er verspricht dafür, abstinent zu leben.

Der Angeklagte will keine "Zwangstherapie". Er verspricht dafür, abstinent zu leben.

Am Freitag wurden im Prozess gegen einen 33-jährigen afghanischen Staatsbürger die Schlussvorträge gehalten. Der Mordvorwurf ist zwar vom Tisch, aber dass Yasser N. (Name geändert) seinen Straubinger Nachbarn mit einem Messer bedrohte und ihn töten wollte, gilt als erwiesen. Verletzt hatte er ihn dabei zum Glück nicht. Das große Problem bei der Strafzumessung ist jedoch die Schuldunfähigkeit wegen einer vorübergehenden Drogenpsychose.

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1 Kommentare:


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Karl B.

am 14.09.2024 um 07:19

...und eine Drogenpsychose ist natuerlich nicht selbstverschuldet ! Es scheint, als gaebe es keine Kriminellen mehr, sondern ausschliesslich und nur schuldunfaehige Kranke.



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