Straubing erlässt Allgemeinverfügung

Geflügelpest: "Niemand muss seine Tiere einsperren"


Bis auf weiteres müssen Geflügelhalter gewisse Regeln befolgen, die in einer Allgemeinverfügung der Stadt festgehalten sind. So ist zum Beispiel das Füttern im Freien verboten.

Bis auf Weiteres müssen Geflügelhalter gewisse Regeln befolgen, die in einer Allgemeinverfügung der Stadt festgehalten sind. So ist zum Beispiel das Füttern im Freien verboten.

Zum Schutz vor der Geflügelpest gelten derzeit gewisse Sicherheitsvorkehrungen. Die Stadt Straubing hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Seitdem häufen sich bei Jörg Mildenberger, Vorsitzender des Geflügelzuchtvereins, die Anfragen besorgter Halter. Er beruhigt: "Niemand muss seine Tiere in den Stall einsperren." Es gehe lediglich darum, einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

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