BKH Straubing

Freispruch im Kinderporno-Prozess


Eine Statue der Justitia vor einem Gerichtsgebäude.

Eine Statue der Justitia vor einem Gerichtsgebäude.

Von Redaktion Straubing Stadt

Am Ende standen Aussage gegen Aussage. Im Fall des Besitzes von kinderpornografischem Material im Bezirkskrankenhaus Straubing (BKH) sprach das Landgericht Regensburg den Beschuldigten in beiden Anklagepunkten frei.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat