Grundsatzentscheidung
Ablöse für Kinderspielplatz in Straubing möglich
6. Oktober 2022, 17:12 Uhr aktualisiert am 6. Oktober 2022, 17:44 Uhr
Wer ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen baut, muss auf seinem Baugrundstück einen ausreichend großen Kinderspielplatz anlegen. So lautete bisher die eindeutige Regel der Bayerischen Bauordnung, berichtet Erwin Hahn vom Bauordnungsamt. Durch die Einführung einer Novelle der Bauordnung habe der Bauherr künftig die Möglichkeit, die Erfüllung der Spielplatzpflicht auch auf einem anderen Grundstück nachzuweisen oder einen entsprechenden Ablösebetrag an die Stadt zu zahlen.
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