Amtsgericht Straubing

21-Jähriger wegen Urkundenfälschung zu Geldstrafe verurteilt


Der Angeklagte stand wegen Urkundenfälschung vor Gericht, weil er die Nummernschilder seines Autos an einem anderen Fahrzeug angebracht hat, das nicht haftpflichtversichert war.

Der Angeklagte stand wegen Urkundenfälschung vor Gericht, weil er die Nummernschilder seines Autos an einem anderen Fahrzeug angebracht hat, das nicht haftpflichtversichert war.

"Sie wissen hoffentlich, dass Sie wahnsinniges Glück gehabt haben", sagte die Richterin bei ihrer Urteilsverkündung zu dem 21-jährigen Angeklagten Patrick N. (Name von der Redaktion geändert). Er steht wegen Urkundenfälschung vor Gericht, weil er die Nummernschilder seines Autos an einem anderen Fahrzeug angebracht hat, das nicht haftpflichtversichert war. "Was soll das? Warum haben Sie das gemacht?", fragte der Staatsanwalt. "Kurz gesagt: aus Dummheit", sagte der Angeklagte.

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