Landkreis Straubing-Bogen
Zuschüsse für besseres Mobilfunknetz auf dem Land
19. Dezember 2018, 19:17 Uhr aktualisiert am 19. Dezember 2018, 19:17 Uhr
Die Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen können seit Anfang Dezember Fördermittel beantragen, um Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch unversorgt sind. Das teilte der Landtagsabgeordneter Josef Zellmeier am Mittwoch mit. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm genehmigt.
Mit dem ersten Mobilfunk-Förderprogramm in Deutschland will der Freistaat eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen. Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90 Prozent.
Die Kommunen können laut Zellmeier wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen werden mit Musterausschreibungen und Musterverträgen unterstützt. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung. Interessierte Kommunen können sich dabei an das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden, so der CSU-Abgeordnete.
Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, die zu einer Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stellt die interessierte Kommune anhand der Karte der Ist-Versorgung fest. Die Karte ist abrufbar unter www.mobilfunk.bayern. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird.