Aquatherm eröffnet am 3. Juli

Spontanes Baden fällt heuer ins Wasser


Das Freibad Aquatherm in Straubing öffnet am Freitag, 3. Juli.

Das Freibad Aquatherm in Straubing öffnet am Freitag, 3. Juli.

Ein Besuch im Freibad in Straubing fällt heuer anders aus als es Badegäste in den vergangenen Jahren gewohnt waren. Die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick.

In Bayern haben Freibäder bereits seit 8. Juni wieder geöffnet. Das Aquatherm in Straubing dagegen öffnet erst kommende Woche am 3. Juli. Das liegt daran, dass die Stadt mit einem Freibadbetrieb erst zu Beginn der Sommerferien gerechnet hat und eine Inbetriebnahme drei bis vier Wochen Zeit benötigt. So wie in vielen anderen Bädern warten auf die Besucher auch in Straubing eine Reihe Einschränkungen und Regelungen.

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Tickets online erhältlich - vor Ort nur begrenztes Kontingent

Spontanes Plantschen ist heuer wohl nicht angesagt. Nach Angaben der Stadtwerke verzeichnet das Bad in normalen Zeiten zwischen 3.000 und 4.000 Besucher. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dürfen sich auf dem Gelände heuer nur maximal 500 Besucher aufhalten. Je Badezeitenblock (9 bis 14 Uhr und 15 bis 20 Uhr) sind online ab 1. Juli 450 Tickets und an der Kasse ab 3. Juli 50 Tickets erhältlich. Nach jedem Block müssen die Badegäste das Gelände zur Reinigung verlassen.

Die Eintrittskarte, die maximal 72 Stunden vor dem geplanten Besuch gekauft werden kann, ist nur am gebuchten Tag gültig. Wird das Wetter schlecht, ist keine Stornierung möglich.

Beim Online-Bestellvorgang über PayPal, Payone und giropay müssen alle Kontaktdaten zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung aufgrund der Corona-Pandemie vollständig angegeben werden. Die Gesundheitsbehörde löscht die Daten nach Ablauf eines Monats. Wer das Ticket erst an der Kasse erwerben möchte, kann sich die Besucherregistrierung auf der Homepage der Stadtwerke Straubing vorab herunterladen.

Sondertarife und Vergünstigungen aller Art verfallen. Es gibt auch keine Saisonkarten. Die Eintrittspreise (Erwachsene 3,50 Euro, Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre 2 Euro, Kinder unter 6 Jahren 0 Euro) gelten jeweils für einen gebuchten Block. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Badegast innerhalb dieser Zeit kommt und wie lange er bleibt.

Maskenpflicht und Abstandsregelung

Auf dem Gelände gelten Abstandsregel und Hygiene-Maßnahmen. Das Tragen einer Maske ist im Kassen-, Restaurant- und WC-Bereich erforderlich. Badegäste können alle Becken, die große und kleine Rutsche und den Sprungturm nutzen. Umkleiden im Innenbereich und Warmwasserduschen bleiben geschlossen.

Schwimmerbecken

Badegäste müssen nicht nur auf den Gehwegen auf die festgelegte Richtung achten, sondern auch im Becken. Im Schwimmerbecken dürfen Besucher nur auf vier Bahnen schwimmen, die mit Durchschwimmleinen voneinander getrennt sind. Auf jeder Bahn darf nur im Kreis gegen den Uhrzeigersinn in eine Richtung geschwommen werden. Es soll zu keiner Gruppenbildung kommen. Die Startblöcke sind gesperrt.

Sprungbereich

Das Personal regelt den Sprungbetrieb. Auf dem Sprungturm darf sich nur ein Badegast befinden. Die Wartenden müssen einen Mindestabstand von eineinhalb Meter einhalten.

Wasserrutschen

Den Betrieb an den Rutschen regelt das Personal. Auch hier gilt der Mindestabstand.

Wassersprudler, Wasserpilz und Strömungskanal

Die Wasserattraktionen Wassersprudler, Wasserpilz und Strömungskanal bleiben außer Betrieb.

Kleinkinderbereich

Eltern müssen darauf achten, dass ihre Kinder im Kleinkinderbereich die geltenden Abstands- und Gruppenregeln einhalten.

Liegewiese

Auf den Liegewiesen sind keine Abstandsmarkierungen vorhanden. Allerdings achtet das Personal darauf, dass jeder die vorgeschriebenen Regeln einhält.

Liegen

Das Angebot von Liegen gibt es weiterhin. Jeweils nach Ende eines Blockes desinfiziert das Personal sie.

Spiel- und Ballspielplätze

Der Spielplatz und der Fußballplatz sind gesperrt. Als Alternative gibt es Federballspielfelder. Die Volleyballplätze und Tischtennisplatten können bespielt werden.

Gastronomie

Bei schönem Wetter ist das Terrassenrestaurant geöffnet. Es gelten die üblichen Regeln in der Gastronomie. Den Stadtwerken zufolge kann es vorkommen, dass je nach Pandemieentwicklung oder Andrang manche Bereiche nicht mehr zugänglich sind.

Bei Nichteinhalten der Regeln droht Bußgeld

Wenn ein Badegast die Vorschriften nicht einhält, droht ihm nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein Bußgeld von 150 Euro. Davon ausgenommen ist eine falsche Datenangabe. Dennoch ist für die Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt und den Gesundheitsschutz der Besucher eine richtige Angabe wichtig.

Hält sich eine infizierte Person im Freibad auf, müssen laut Gesundheitsamt nicht alle Besucher eine Quarantäne befürchten. Es erfolgt lediglich eine Ermittlung der Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt. Dazu gehören zum Beispiel Personen aus einem Haushalt und Personen, die mit dem Infizierten mindestens 15 Minuten gesprochen haben.