Glosse

kreis & quer

Landkreiskolumne: Sonderfälle


So hat das Weihnachtsauto ausgesehen.

So hat das Weihnachtsauto ausgesehen.

Jetzt sind sie also wieder vorbei, die Fahrten des "Weihnachtsautos" durch Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen. Nur bis zum 28. Dezember durfte der Wagen als bunte, leuchtende Christbaumkugel über die Straßen rollen. Bis dahin galt eine Sondererlaubnis der Polizei, denn eigentlich ist derartige Ausstattung verboten. Es könnten ja Teile abfallen oder die Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer blenden. Ja, schon klar. Immerhin wären die Teile wohl kleiner als der abgefallene Auspuff, den man selbst einst mitten auf der Überholspur einer Autobahn hat herumliegen sehen. Und blendet andere eine Weihnachtsbeleuchtung wirklich mehr als so mancher Scheinwerfer?

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