Glosse
kreis & quer
Landkreis-Kolumne: Gefahrgut
13. Januar 2020, 11:10 Uhr aktualisiert am 13. Januar 2020, 14:19 Uhr
Von
Andrea Prechtl
Ein Gericht hat eine Frau wegen eines Papierflieger-Angriffs verurteilt. Weil bei einer Kundgebung die Falt-Kunstwerke über einen Behördenzaun flogen, obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte. (Kann man Papierflieger überhaupt werfen? Segeln die nicht vielmehr?)
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