Ungewöhnliche Vorfahrtsregelung bei Konzell

Die Staatsstraße mit dem Knick


Die Einmündung der Staatsstraße St2326 in die St2140 zwischen Konzell und Kasparzell: Ein Tempolimit gibt es im Bereich der Kreuzung nicht. Das kann nicht jeder Fahrzeugführer nachvollziehen, der dort regelmäßig unterwegs ist.

Die Einmündung der Staatsstraße St2326 in die St2140 zwischen Konzell und Kasparzell: Ein Tempolimit gibt es im Bereich der Kreuzung nicht. Das kann nicht jeder Fahrzeugführer nachvollziehen, der dort regelmäßig unterwegs ist.

Wer schon einmal auf der Staatsstraße 2326 bei Rettenbach-Auggenbach in der Gemeinde Konzell unterwegs war, der kennt ihn: den abrupten Knick, den die Straße dort macht, mit einer Vorfahrtsregelung zugunsten des Verkehrs aus Richtung einer einmündenden Gemeindestraße. Einer, der sich jedes Mal fragt, wie es sein kann, dass Fahrzeuge, die auf einer Staatsstraße fahren, anhalten müssen, um die vorbeizulassen, die von einer untergeordneten Gemeindestraße kommen, ist Helmut Ettl aus Rattenberg.

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